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Dieser Brief wurde uns heute am 11. Jan. 2007 zugestellt.

Wir die Eltern von Andreas veröffentlichen den gekürzten Brief im Wortlaut:

„In der Nacht zum 12 August 2006 verunfallte Ihr Sohn mit seinem PKW auf der Trauttmansdorffstraße in Münster und verstarb noch am Samstagmittag im Universitätsklinikum Münster an den Folgen der Verletzungen.

Ich kann Ihr Leid, den einzigen Sohn verloren zu haben, sehr gut nachempfinden und möchte Ihnen mein Mitgefühl aussprechen.

Der Unfall wurde von erfahrenen Beamten meiner Behörde aufgenommen. Sie fanden an der Unfallstelle Ihren Sohn und seine 27-jährige Beifahrerin im Fahrzeug eingeklemmt, schwer verletzt und nicht ansprechbar.
Zeugen, die den Unfall aus eigener Anschauung beobachtet hatten, trafen die Beamten nicht an. Ein Taxifahrer, der vom Albersloher Weg aus kommend auf der Gegenfahrbahn unterwegs war, eine Anwohnerin, die durch einen „Knall“ aufgeschreckt worden war und drei Personen, die in einem Pkw in der Nähe des Unfallortes in eine Zufahrtsstraße zu den Häusern an der Trauttmansdorffstraße abgebogen sind, sind nach uns vorliegenden Informationen die Menschen, die zuerst im Nahbereich des Unfallortes waren.
Keiner dieser Personen hat gegenüber den Ermittlungsbehörden angegeben, ein weiteres Fahrzeug wahrgenommen zu haben.

Wegen der schwere des Unfalls, fehlender Unfallbeobachtungen und aufgrund des Umstands, dass es zunächst keine offenkundige Erklärung für die Ursache gab, wurden ein Sachverständiger hinzugezogen und bei Ihrem Sohn zwei Blutproben entnommen.

Die Ermittlungsbehörden haben die Aufgabe be-und entlastende Beweise zu sichern. Das ist auch der Sinn einer Blutentnahme. Durch die Untersuchung kann festgestellt werden, ob es eine körperliche Beeinträchtigung gegeben hat, z,B, durch Medikamente, Alkohol, andere Drogen oder eben nicht.

Die Leitstelle meines Hauses hat noch am Wochenende die Medien über den Unfall informiert. In dieser Meldung steht, dass die Blutproben entnommen wurden, da der Fahrer augenscheinlich unter Alkohol oder Drogeneinfluss gestanden hat.
Diese Formulierung ist unrichtig. Ich darf mich dafür an dieser Stelle noch einmal persönlich für diese Fehler bei Ihnen entschuldigen. Zum Zeitpunkt der Folgemeldung am Montagmorgen, in dem erneut Zeugen aufgefordert wurden, sich zu melden, lag das Ergebnis der Blutuntersuchung in meinem Hause noch nicht vor.


Es war in keinem Fall beabsichtigt, Ihren Sohn zu kriminalisieren. Dass Ihr Sohn zum Zeitpunkt des Unfalls nicht unter Alkohol-oder anderem Drogeneinfluss gestanden hat, hat mein Haus mehrfach auch öffentlich bestätigt. Unter anderem gegenüber den anwesenden Journalisten in einem Pressegespräch aus Anlass der öffentlichen Aktion „ NRW ohne Gurt“ am 01.09.2006 auf dem Prinzipalmarkt in Münster, zu dem Sie die Zustimmung der Ausstellung des Unfallfahrzeugs Ihres Sohnes erteilt haben.

Die Untersuchungen wurden und werden verantwortlich von der Staatsanwaltschaft Münster geführt.

Den öffentlichen Weg, den sie zur Zeit beschreiten, sehe ich als eine besondere Form einer Trauerbewältigung, die ich zu akzeptieren habe. Das ist auch der Grund, warum ich bisher darauf auch nicht öffentlich reagiert habe.“

Mit freundlichen Güßen
Hubert Wimber
- Polizeipräsident -